Abschlussvermerke des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten

Der ÄSVB empfiehlt der Bundesregierung nicht zu allen seinen Beratungsthemen die Bezeichnung als neue Berufskrankheiten oder die Aktualisierung bereits bestehender Berufskrankheiten. Dies ist der Fall, wenn keine (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse festgestellt werden können, die zeigen, dass eine bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maß als die Allgemeinbevölkerung durch ihre berufliche Tätigkeit einer gesundheitsschädigenden Einwirkung ausgesetzt ist. Zu diesen Beratungsthemen verfasst der ÄSVB Abschlussvermerke.

Die bisher veröffentlichten Abschlussvermerke finden Sie hier in chronologisch absteigender Reihenfolge.

DatumThema
23. Juni 2022Lungenkrebs als Folgeerkrankung der Berufskrankheit-Nr. 4107 Lungenfibrose durch Hartmetallstäube (PDF, 108 KB)
19. September 2019Lungenkrebs durch kobalthaltige Wolframcarbid-Hartmetallstäube (PDF, 590 KB)
18. September 2019Non-Hodgkin-Lymphome durch Pestizide (PDF, 117 KB)
12. Juni 2018Dosis-Wirkungs-Beziehung bei der Berufskrankheit "Lungenkrebs durch Quarzstaub" (PDF, 33 KB)
13. März 2018Parkinson durch Lösungsmittel (PDF, 20 KB)
20. Juni 2017Lungenentzündungen bei Schweißern (PDF, 17 KB)