How to apply the harmonised classification of titanium dioxide?

Die Einstufung von bestimmten Formen von Titandioxid (TiO2) wurde am 18.02.2020 als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen veröffentlicht. Es wurde die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) "Kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)" in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission (14. Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vergeben. Zusätzlich wurden Festlegungen für die Einstufung von Gemischen und Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter titandioxidhaltiger Gemische mit EU spezifischen EUH-Sätzen getroffen. Die Regelungen gelten nach Ablauf einer achtzehnmonatigen Übergangsfrist ab dem 01.10.2021. Lieferanten können sie allerdings bereits jetzt auf freiwilliger Basis anwenden.

Englische Übersetzung. Deutsche Originalversion verfügbar: doi:10.21934/helpdeskkompakt:CLP20200724

Bibliografische Angaben

Titel:  How to apply the harmonised classification of titanium dioxide?. 

Verfasst von:  S. Darschnik, C. Haas, N. Heuer, R. John

Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020. 
(Helpdesk kompakt: CLP)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskcompact:CLP20200901

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