Ist für den Arbeitsschutz bei Nanomaterialien eine rechtliche Definition erforderlich?

Auf Grundlage einer Ergänzung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH gelten ab 2020 für Nanoformen von Stoffen besondere Prüf- und Informationsanforderungen bei der Registrierung. Diese Regelung basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Definition des Begriffes "Nanomaterialien", der eine einheitliche Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen zum Ziel hat.
Für das Arbeitsschutzrecht sieht die BAuA jedoch keine Notwendigkeit, Nanomaterialien als einheitliche Gruppe zu definieren und zu regulieren.

Bibliografische Angaben

Titel:  Ist für den Arbeitsschutz bei Nanomaterialien eine rechtliche Definition erforderlich?. Positionspapier der BAuA vom 20. August 2019

Verfasst von:  R. Packroff

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019. 
(baua: Fokus)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20191029

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