Do we need a legal definition for "nanomaterials" in occupational health and safety regulation?

Auf Grundlage einer Ergänzung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH gelten ab 2020 für Nanoformen von Stoffen besondere Prüf- und Informationsanforderungen bei der Registrierung. Diese Regelung basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Definition des Begriffes "Nanomaterialien", der eine einheitliche Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen zum Ziel hat.
Für das Arbeitsschutzrecht sieht die BAuA jedoch keine Notwendigkeit, Nanomaterialien als einheitliche Gruppe zu definieren und zu regulieren.

Englische Übersetzung. Deutsche Originalversion verfügbar: doi:10.21934/baua:fokus20191029

Bibliografische Angaben

Titel:  Do we need a legal definition for "nanomaterials" in occupational health and safety regulation?BAuA position paper of 20. August 2019

Verfasst von:  R. Packroff

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020. 
(baua: Fokus)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:focus20191029

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