Wichtige Pflichten als Importeur

Die neuen Handouts für Hersteller, Händler, Importeure und Endanwender des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks geben Ihnen kurz und kompakt Informationen über Pflichten unter der REACH-Verordnung.

Alleinvertreter, Registrierung, Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA, Zulassung, Beschränkung und Informationen über Stoffe in Erzeugnissen - Auf zwei Seiten sind die wichtigsten Themen für Importeure unter der REACH-Verordnung für Sie zusammengefasst.

Bibliografische Angaben

Titel:  Wichtige Pflichten als Importeur. REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Verfasst von:  D. Rühl, A. Ackmann

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2017. 
(baua: Fakten , REACH-CLP-Biozid Helpdesk 3)
Seiten: 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20170218

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