Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

In Politik und Praxis wird häufig über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" zeigt, dass beide Rechtsgebiete zusammenwirken und grundsätzlich nicht angeglichen werden müssen.

Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten werden vor allem im Arbeitsstättenrecht und im Bauordnungsrecht formuliert. Da beide Rechtsgebiete nicht mit identischen Zwecken operieren, ergeben sich auf den ersten Blick nicht nur Schnittstellen, sondern auch Widersprüche; dies wird verdeutlicht, wenn nicht-normative Anforderungen (Arbeitsstättenregeln, Verwaltungsvorschriften, DIN-Normen) einbezogen werden, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Gleichwohl hat eine tabellarische Übersicht gezeigt, dass die Rechtsnormen sich in der Regel ergänzen und nicht widersprechen.

Auf der Ebene des materiellen Rechts ist die Lösung von Widersprüchen zwischen beiden Rechtsgebieten möglich. In § 3a Abs. 4 ArbStättV ist ein klares Rangverhältnis zu anderen Rechtsvorschriften normiert: es gilt die jeweils weitergehende Rechtsvorschrift, die mehr Schutz vermittelt. In Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 (C-100/13) wird inzwischen im deutschen Bauordnungsrecht der Anhang I zur VO 305/2011/EU als Leitbild normiert, der auch die Gesundheit der Arbeitnehmer als Maßstab für die Sicherheit von Bauwerken normiert. Die Regelungen wurden als Generalklausel in den § 3 der Musterbauordnung und in Landesbauordnungen übernommen. In der Untersuchung wird herausgearbeitet, dass damit auf der materiell-rechtlichen Ebene mögliche Widersprüche bereinigt sind und im Gefahrenschutz strikte Antworten gefunden werden können.

Arbeitsstättenregeln und technische Normen müssen in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht und dem Unionsrecht ausgelegt werden. Auf dieser Basis bieten sie der Praxis, wenn diese Maßstäbe hinreichend erläutert werden, einen klaren Rahmen, der im Einzelfall flexible Lösungen ermöglicht.

Probleme treten in der Praxis auf, weil die Verfahren zur Planung nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Keine Komplikationen treten in der Regel auf, wenn die Arbeitsschutzbehörden im Bauordnungsverfahren beteiligt werden. In jedem Fall ist es geboten, den Akteuren am Bau durch - auch im Internet platzierte - Informationen der Arbeitsschutzbehörden und der BAuA die notwendigen Kriterien zu vermitteln. Die Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzakteure, insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, an der Arbeitsstättenplanung kann die erforderliche Kooperation fördern.

Bibliografische Angaben

Titel:  Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht. 

Verfasst von:  W. Kohte

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2018.  Seiten: 150, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20180430

Download Artikel "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Publikationen

Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

baua: Bericht kompakt 2019

Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind vor allem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Bauordnungsrecht festgelegt. Immer wieder gibt es bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden Probleme, weil die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nicht genügend beachtet …

Zur Publikation

Weitere Informationen