Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungs­schutz

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Nach § 4 Nr. 6 ArbSchG muss er dabei auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigen. Will der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommen, muss er wissen, wie es um die körperliche Statur und Verfassung seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber zur Datensparsamkeit verpflichtet, insbesondere bei so sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten. Der Weg optimaler ergonomischer Gestaltung des Arbeitsplatzes kann damit ein Weg zwischen Skylla und Charybdis sein: Orientiert sich der Arbeitgeber zu wenig an der konkreten Person, kann er seinen Pflichten nach dem ArbSchG u. U. nicht nachkommen, will er mehr wissen, als nach dem Gesetz erforderlich, kann er gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Zugleich muss er die Grenzen des Diskriminierungsrechts einhalten, will er aufgrund dieser Daten Entscheidungen treffen, die anknüpfend an Merkmalen nach § 1 AGG keine hinreichende Rechtfertigung haben.

Die vorliegende Darstellung gibt einen Überblick über die Lösung dieses Konflikts und bringt die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes mit denen des AGG und des BDSG in einen Ausgleich. Dabei wird deutlich, dass keinem dieser Gesetze ein absoluter Vorrang eingeräumt werden kann. Vielmehr sind alle diese Regelungen wechselseitig in Beziehung zu setzen.

Die Darstellung orientiert sich mit ihrem Aufbau an diesen Vorgaben: Im ersten Teil (Kapitel 1) wird die arbeitsschutzrechtliche Dimension der Problematik dargestellt; dem schließen sich Ausführungen zur datenschutzrechtlichen (Kapitel 2) und diskriminierungsrechtlichen (Kapitel 3) Ebene und damit verbunden den Grenzen des Arbeitsschutzes an. Kapital 4 zeigt Reformbedarf auf, der sich aus der notwendigen Anpassung an europarechtliche Vergaben ergibt, und schlägt eine Lösung vor. Die Bearbeitung endet mit konkreten Hinweisen, wie die Vorgaben des Arbeitsschutzes, begrenzt durch Daten- und Diskriminierungsschutz, in der Praxis berücksichtigt und umgesetzt werden können (Kapitel 5).

Bibliografische Angaben

Titel:  Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungs­schutz. DB/41

Verfasst von:  G. Thüsing

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014. 
ISBN: 978-3-88261-012-3, Seiten: 99, Papier, PDF-Datei

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