Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie sicher und gesundheitsgerecht verwendet werden können. Wird sie falsch getroffen, führt dies häufig zu erhöhten Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten. Korrekturen sind nachträglich meist nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich und entfalten geringe Wirkung. Erfahrungen zeigen, nicht nur Beschäftigte werden durch falsche eine unzureichende Auswahl gefährdet und belastet. Auch die Qualität der Produkte und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen leidet. Dies lässt sich durch präventives und nachhaltiges Handeln vermeiden. Die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln ist ein besonders wirksamer Ansatz der Prävention. Der Arbeitgeber darf gemäß § 5 Abs. 1 und 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.

Arbeitsmittel werden in betrieblichen Planungsprozessen ausgewählt. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Auswahl von Arbeitsmitteln bei der Beschaffung und die Auswahl von Arbeitsmitteln bei der Arbeitsvorbereitung.

Das Gutachten beschreibt den Stand der Technik bei der Beschaffung und Arbeitsvorbereitung bezüglich der Auswahl von Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung der novellierten Betriebssicherheitsverordnung von 2015. Es erläutert wichtige Aspekte, insbesondere die prozessbegleitende Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die frühzeitige Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers.

Bibliografische Angaben

Titel:  Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. 

Verfasst von:  C. Barth

2. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2015. 
ISBN: 978-3-88261-166-3, Seiten: 55, PDF-Datei

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