Stand der Technik - Anwendung im Gefahrstoffrecht

Der Stand der Technik als unbestimmter Rechtsbegriff wird im Gefahrstoffrecht als Maßstab zur Festlegung von Schutzmaßnahmen genutzt. Dazu muss er eindeutig bestimmbar sein. Mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik" wurde eine einheitliche Vorgehensweise zur Auslegung des Standes der Technik geschaffen.

Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft", Volume 74, Nr. 9, S. 347-353 (www.gefahrstoffe.de) erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Stand der Technik - Anwendung im Gefahrstoffrecht. 

Verfasst von:  T. Wolf, M. Born, E. Lechtenberg-Auffarth, A. Kahl

in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Volume 74, Nr. 9, 2014.  Seiten: 347-353, PDF-Datei

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