Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - ein Blick auf aktuelle Daten
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) i. V. mit der DGUV Vorschrift 2 beinhaltet die Pflicht, eine fachkundige sicherheitstechnische und betriebsärztliche Unterstützung und Beratung sicherzustellen.
Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 69, Nr. 3, S. 118-120 erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel: Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - ein Blick auf aktuelle Daten.
in: sicher ist sicher, Volume 69, Nr. 3, 2018. Seiten: 118-120, Projektnummer: F 2388, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2018.03.06