Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Reine Pflichterfüllung oder Nutzen für die Betriebe?

Seit vier Jahren steht Absatz 6 explizit im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Bei der Gefährdungsbeurteilung gilt es psychische Belastungen zu berücksichtigen. Trotz der Bedeutsamkeit psychischer Belastung in der Arbeitswelt, wird diese Anforderung von den Betrieben zögerlich angegangen. Welche Gründe nennen Betriebe, die sich dieses Themas angenommen haben, sich damit zu beschäftigen?

Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 68, Nr. 10, S. 428-433 erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Reine Pflichterfüllung oder Nutzen für die Betriebe?. 

Verfasst von:  D. Eichhorn, K. Schuller

in: sicher ist sicher, Volume 68, Nr. 10, 2017.  Seiten: 428-433, Projektnummer: F 2358, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2017.10.06

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ProjektnummerF 2358 StatusAbgeschlossenes Projekt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis

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