Aktive Gefährdungsvermeidung bei psychischer Belastung - Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit erkannt und zielgerichtete Anstrengungen zu ihrer Reduzierung unternommen werden. Mit dem Ziel, das Wissen über diesbezügliche Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns auszubauen, wurden in einem Feldforschungsprojekt Vorgehensweisen und Erfahrungen betrieblicher Akteure exploriert.

Dieser Artikel ist im Journal "Prävention und Gesundheitsförderung" (2017) erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Aktive Gefährdungsvermeidung bei psychischer Belastung - Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns. 

Verfasst von:  D. Beck, K. Schuller, A. Schulz-Dadaczynski

in: Prävention und Gesundheitsförderung, Volume 12, Ausgabe 4, 2017.  Seiten: 302-310, Projektnummer: F 2358, PDF-Datei, DOI: 10.1007/s11553-017-0615-0

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Forschungs­projekte

ProjektnummerF 2358 StatusAbgeschlossenes Projekt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis

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Forschung abgeschlossen