Sind Beschäftigte vor Infektionserregern am Arbeitsplatz ausreichend geschützt?

In einer Fachgesprächsreihe mit Expertinnen und Experten wurde das Thema Infektionsgefahren insbesondere vektorübertragene Krankheiten im Kontext Klimawandel und Arbeitsschutz diskutiert. Die Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nun veröffentlicht.

  • Datum 4. August 2022

Die Verbreitung vektorübertragener Krankheiten kann durch den Klimawandel begünstigt werden. Jedoch hat auch die globale Mobilität von Mensch und Gütern großen Einfluss auf die Verbreitung. In Vorbereitung der G7-Präsidentschaft Deutschlands im Jahr 2022 diskutierten Expertinnen und Experten aus Forschungseinrichtungen, Universitäten, Unfallversicherungsträgern, Länderbehörden und Bundesressorts über Infektionsgefahren, Arbeitsschutz und Regelsetzung, um Handlungs- und Forschungsbedarfe abzuleiten. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im baua: Fokus "Arbeitsschutz im Klimawandel - Expertenmeinungen zum Thema Gefahren für Beschäftigte durch vektorübertragene Krankheiten" zusammengefasst.

So wurde aus dem Fachgespräch deutlich, dass die aktuell geltenden Regelwerke einen ausreichenden Schutz vor Infektionserregern für Beschäftigte bieten. Mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Biostoffverordnung sind die rechtlichen Grundlagen für tätigkeitsbezogene Gefährdungen durch Biostoffe in Deutschland geregelt. Ergänzt und konkretisiert werden diese durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Die GESTIS-Biostoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet weitere Informationen und gibt Auskunft über bisher erfasste Biostoffe. 

Forschungsbedarf sehen die Fachleute u. a. im Bereich des Vektor-Monitorings und der risikobezogenen und berufsbezogenen Epidemiologie. Weiteren Handlungsbedarf gibt es den Expertinnen und Experten zufolge im Wissenserwerb. Zusätzliches infektiologisches Wissen und Diagnostik neu auftretender Erreger sollten in der Ausbildung für Ärzte und Laborpersonal geregelt werden. Weitere Punkte sind Diagnose und Überwachung berufsbedingter Infektionskrankheiten. Um relevante Daten wie Beruf, Risikofaktoren oder Verhaltensweisen zu erheben, besteht Anpassungsbedarf beim aktuell geltenden Datenschutz.

Der baua: Fokus "Arbeitsschutz im Klimawandel - Expertenmeinungen zum Thema Gefahren für Beschäftigte durch vektorübertragene Krankheiten" kann auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden www.baua.de/publikationen.