Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht wirken zusammen
BAuA in Dresden organisierte Erfahrungsaustausch mit sächsischen Behörden
Ende Januar 2019 nahmen rund 80 Mitarbeiter sächsischer Behörden an einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am Standort Dresden teil. Dabei befassten sie sich mit dem Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und sächsischem Bauordnungsrecht.
Datum 21. Februar 2019
Ausgangspunkt der Veranstaltung war das von der BAuA beauftragte und veröffentlichte "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht". Mit besonderem Fokus auf dem sächsischen Bauordnungsrecht erhielten die Teilnehmer einen einheitlichen Informationsstand zu den rechtlichen Verschränkungen beider Rechtsgebiete. Prof. Dr. Wolfhard Kohte stellte das Gutachten zusammen mit Dr. Ulrich Faber vor. Es zeigte sich, dass beide Rechtsgebiete eng zusammenwirken.
Probleme treten in der Praxis beim Bauen für Arbeitsstätten dann auf, wenn Anforderungen des Arbeitsstättenrechts nicht vollständig, im Detail nicht korrekt oder erst spät im Projektablauf berücksichtigt werden. Typische Beispiele für Konfliktfelder sind etwa die Öffnungsrichtung von Türen, die Breiten von Fluchtwegen oder die Höhen von Treppengeländern. Weitere Probleme entstehen, weil Funktionen und Adressaten der beiden Rechtsgebiete nicht in einer Hand liegen. "Es ist essentiell, bereits in der Bauplanungsphase die Aspekte des Bauordnungsrechts und Arbeitsstättenrechts mitzudenken", betonte Prof. Kohte.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) organisiert. Die BAuA konnte ihre Angebote im Themenfeld "Arbeitsstätten" vorstellen und seine fachlichen Kontakte ausbauen.
Das Rechtsgutachten gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8749838.
Weitere Informationen unter www.baua.de/arbeitsstaetten-bauordnung