Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben
Als Hilfestellung für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der chemischen Industrie wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes Modelllösungen für die Gestaltung von regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entwickelt. Dieses Projekt wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (BG Chemie) gemeinsam getragen.
Die Schutzleitfäden beschreiben typische, im Alltag eines Chemiebetriebes wiederkehrenden Arbeitsabläufe wie z. B. Abwiegen und Umfüllen. Sie geben eine praktische Hilfe, wie die Gefährdung der Beschäftigten vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden kann. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen kann mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe erfolgen.
Schutzleitfäden Reihe 100 (Maßnahmen der Schutzstufe 1)
Schutzleitfäden Reihe 200 (Maßnahmen der Schutzstufe 2)
Schutzleitfäden Reihe 300 (Maßnahmen der Schutzstufe 3)
Schutzleitfäden Gummiverarbeitung (Maßnahmen der Schutzstufe 2)
| Nummer | Bezeichnung |
|---|---|
| GV 03 | Staubminderung beim Mischen (PDF-Datei, 137 KB) |
| GV 05 | Vulkanisierpressen (PDF-Datei, 688 KB) |
| GV 07 | Nachbearbeitung von Gummiteilen (PDF-Datei, 124 KB) |
Die branchenspezifischen Schutzleitfäden zur Gummiverarbeitung können auf der Internetseite der BG Chemie heruntergeladen werden.
Spezielle Schutzleitfäden
| Nummer | Bezeichnung |
|---|---|
| S 001 | Augenoptiker (PDF-Datei, 363 KB) |
| S 002 | Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr (PDF-Datei, 623 KB) |
