Rechtstexte
Die Grundzüge der Chemikalienprüfung, Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz definiert und werden konkretisiert durch Verordnungen wie die Chemikalienprüfnachweisverordnung, Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Grundlage für diese nationalen Regelungen bildet eine Reihe von EU-Richtlinien.
Ein immer größer werdender Teil des Stoffrechts wird durch EU-Verordnungen geregelt, die unmittelbare Anwendung finden und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen.
