Navigation und Service

Springe direkt zu:

Suche

Suchbegriff eingeben

Erweiterte Suche

Arbeitsmedizinische Vorsorge (Komplex 06)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biostoffverordnung (FAQ)

Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 2 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.