Arbeitsmedizinische Vorsorge (Komplex 06)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biostoffverordnung (FAQ)
Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 2 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.
