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Das Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen wurde mit der Bekanntmachung vom 14. Juni 1993 durch das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) ins Leben gerufen und wird jetzt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weitergeführt.
Seit 1993 werden Fördergelder für Modellvorhaben bereitgestellt, die zur Aufklärung von Zusammenhängen zwischen Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen und aus neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Konzepte für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen entwickeln, sie in der betrieblichen Praxis erproben und als "Beispiele guter Praxis" für die nachhaltige Praxisanwendung bereit stellen.
Zunächst widmete sich das Modellprogramm stärker den klassischen Themen des Arbeitsschutzes und leistete flankierende Maßnahmen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen. Seit der inhaltlichen Neuausrichtung (Ausschreibung vom 21. Februar 2000) orientiert das Modellprogramm verstärkt auf die Bewältigung der neuen Herausforderungen an den Arbeitsschutz, die aus dem tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt resultieren. Denn in nahezu allen Beschäftigungsbereichen kommt es zu gravierenden Veränderungen der Arbeitssituationen und der arbeitsbezogenen Belastungen und Beanspruchungen. Vielfach fehlen jedoch aktualisierte Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Ein Indikator für die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen sind z. B. die Folgekosten aus arbeitsbedingten Erkrankungen, bedingt durch körperliche Belastungen. Sie werden in Deutschland für das Jahr 1998 mit mindestens 28,4 Milliarden Euro veranschlagt (Forschungsbericht Fb 946 "Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland"). Darüber hinaus entstehen erhebliche Kosten aus den Folgen von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen.