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Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in Kraft getreten am 24. Dezember 2008, wurde der Grundstein für den Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelegt. Die konstituierende Sitzung fand am 19. März 2009 in Berlin statt.
Ziel der Verordnung (gemäß § 1 der ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin besteht aus zwölf fachkundigen Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren fachkundigen Personen, insbesondere der Wissenschaft sowie zwölf stellvertretenden Mitgliedern.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Ausschussmitglieder beträgt vier Jahre. Zum Vorsitzenden der ersten Berufungsperiode wurde Herr Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Frau Dr. Förster und Herr Dr. Franke gewählt.
Die Aufgaben des AfAMed werden fachlich von 2 Unterausschüssen (UA) und 2 Projektgruppen (PG) vorbereitet:
- UA I "Expositionsbezogene arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen"
(Vorsitzender: Dr. Nauert) - UA II "Allgemeine betriebliche Gesundheitsvorsorge"
(Vorsitzender: Dr. Panter) - PG I "Konkretisierung der ArbMedVV"
(Vorsitzender: Dr. Heger) - PG II "Überarbeitung der TRGS/TRBA und Erstellung allgemeiner Regeln zur arbeitsmedizinischen Prävention" (nach Erfüllung der Arbeitsaufgabe aufgelöst)
- PG III "Impfmanagement im Rahmen der ArbMedVV"
(Vorsitzender: Prof. Bünger)