Auswahl leiser Maschinen

Eine Maschine mit niedrigen Geräuschemissionswerten lohnt sich gleich doppelt: Sie führt zu einer geringeren Lärmexposition der Beschäftigten am Arbeitsplatz der Maschine sowie an den benachbarten Arbeitsplätzen.

Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung (Geräuschemission) ihrer Maschinen in Form einer Geräuschangabe zu informieren. So müssen die Geräuschemissionswerte sowohl in der Betriebsanleitung als auch in den technischen Verkaufsprospekten (Broschüren und Kataloge mit technischen Informationen) angegeben werden. Damit soll der Maschinenmarkt in Bezug auf die Geräuschemission der Maschinen für Käuferinnen und Käufer transparent sein und er in die Lage versetzt werden, im Vergleich leisere Maschinen zu beschaffen.

Daher gilt: Käuferinnen und Käufer und Betreiber von Maschinen sollten bei der Beschaffung neuer Maschinen eine solche Geräuschemissionsangabe vom Hersteller verlangen.

Käuferinnen und Käufer sollten folgende Informationen verlangen:

  • Emissions-Schalldruckpegel LpA (ist vom Hersteller anzugeben, wenn dieser über 70 dB(A) liegt)
  • Schallleistungspegel LWA (ist vom Hersteller zusätzlich anzugeben, wenn der Emissions-Schalldruckpegel LpA für diese Maschine 80 dB(A) überschreitet)
  • Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpCpeak (ist vom Maschinenhersteller anzugeben, wenn die Maschine Impulsschall (z. B. Knalle) erzeugt, der über 130 dB(C) liegt)

Messung von Geräuschemissionen

Dabei ist wichtig, dass die angegebenen Geräuschemissionswerte unter definierten Betriebs- und Aufstellungsbedingungen ermittelt wurden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Hersteller auf eine entsprechende maschinenspezifische Sicherheitsnorm verweist. Diese europäischen Normen beinhalten in den meisten Fällen einen Geräuschtestabschnitt, in dem die erforderlichen Festlegungen für die Geräuschemissionsmessung, -angabe und -nachprüfung abgebildet sind.

Wenn eine maschinenspezifische Sicherheitsnorm keinen Geräuschtestabschnitt enthält, werden maschinenspezifische Geräuschtestnormen angewendet. Letztlich kann aber auch eine der Grundnormen für die Geräuschemissionsmessung ausreichend sein. Zum Beispiel eine Norm aus der Reihe DIN EN ISO 3741-3747 für den Schallleistungspegel bzw. DIN EN ISO 11201-11205 für den Emissions-Schalldruckpegel mit Angabe der verwendeten Betriebs- und Aufstellungsbedingungen bei der Geräuschemissionsmessung. Dabei sind die Betriebs- und Aufstellungsbedingungen so zu wählen, dass sie einen möglichst lauten typischen Betrieb beschreiben.
Im Einzelfall kann es in Absprache mit dem Maschinenhersteller zweckmäßig sein, sich zusätzlich zur normgerechten Geräuschemissionsangabe auch Geräuschemissionswerte für den geplanten Einsatz liefern zu lassen.

Angabe der Geräuschemission

Entscheidend ist immer der Normbezug, um von einer ausreichenden Qualität der angegebenen Geräuschemissionswerte ausgehen zu können. Dabei spielt insbesondere die DIN EN ISO 4871 eine besondere Rolle. Diese im Amtsblatt der EU zur Unterstützung der Maschinenrichtlinie gelistete Norm, liefert nicht nur Beispiele für eine sachgerechte Geräuschemissionsangabe, sondern legt auch die Nachprüfungsverfahren fest, die im Falle, dass die Geräuschemissionsangabe des Herstellers angezweifelt wird, angewendet werden sollten. Ist darüber hinaus nicht klar, ob die Geräuschtestnorm oder eine genannte Maschinensicherheitsnorm mit Geräuschtestabschnitt für die jeweilige Maschine überhaupt zutrifft, kann dies durch Blick in die Normendatenbank (NoRA) bei der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) geprüft werden.
Weiterhin sollte unbedingt nach den Geräuschemissionswerten für Maschinen mit besonders geringer Geräuschemission (lärmarme Produkte) gefragt werden. Denn häufig kann der Hersteller auch besonders lärmgeminderte Varianten der entsprechenden Maschine anbieten.

Die Angaben der Geräuschemission (LWA, LpA) sind erforderlich, um

  • z. B. eine Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV durchzuführen,
  • die Werte der Geräuschemission der verschiedenen Fabrikate miteinander zu vergleichen und damit die im Vergleich leiseste Maschine auswählen zu können,
  • die Werte der Geräuschemission der in Frage kommenden Maschine mit Geräuschemissionsdatensammlungen der entsprechenden Maschinengruppe im Hinblick auf den Stand der Technik vergleichen zu können.

Leise Maschinen im Endeffekt günstiger!

Datensammlungen über die Geräuschemission von bestimmten Maschinengruppen helfen, die Geräuschabstrahlung der betreffenden Maschine zu bewerten. Betrachtet man nach gleicher Norm gemessene Geräuschemissionswerte von einer Maschinengruppe stellt man fest, dass sich die Emissionswerte der auf dem Markt angebotenen Maschinen bei gleicher Leistung und vergleichbarem Betrieb um 5 bis 20 dB unterscheiden.
Weiterhin fällt auf: Leise Maschinen sind nicht zwangsläufig teurer. Im Gegenteil. Durch die Beschaffung einer leisen Maschine sind häufig zusätzliche, teure Lärmminderungsmaßnahmen im Betrieb nicht mehr erforderlich. Im Umkehrschluss gilt: Nachträgliche Maßnahmen sind immer teurer!

Dieses Potential an Lärmminderung gilt es beim Beschaffen von Maschinen zu nutzen (siehe VDI-Richtlinien: Emission Technischer Schallquellen (ETS). Käuferinnen und Käufern von Maschinen wird empfohlen, für die Abfrage von Geräuschemissionswerten bei Maschinenherstellern das "Geräuschdatenblatt für die Beschaffung von Maschinen" (siehe Links) zu verwenden.

Publikationen und Dokumente

Laut ist teuer! Tipps für den Einkauf leiser Maschinen

Broschüre 2011

Jahr für Jahr belegt die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit den Spitzenplatz bei den anerkannten Berufskrankheiten. Das ist nicht verwunderlich, gibt doch in Deutschland jeder vierte Beschäftigte an, häufig oder immer unter Lärm zu arbeiten, was jeder zweite der Betroffenen als Belastung erlebt. …

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Buy Quiet - Empfehlungen für den Einkauf leiserer Maschinen

baua: Fakten 2019

Betriebsanleitungen und Verkaufsunterlagen für Maschinen enthalten Angaben zu Geräuschemissionen. Hersteller sind laut EU-Maschinenrichtlinie zu diesen Angaben gesetzlich verpflichtet. Betriebliche Einkäufer sollten sie besonders beachten, wenn Maschinen beschafft werden. Damit mindern sie die …

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Geräuschdatenblatt für die Beschaffung von Maschinen

(PDF, 270 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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