Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohns. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine Mindestlohnkommission eingerichtet. Diese wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer bei der BAuA errichteten Geschäftsstelle unterstützt.

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Erstmalig hat sie am 28. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine Entscheidung getroffen. Sie evaluiert mit Unterstützung ihrer Geschäftsstelle laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen, sowie die Produktivität. Sie stellt die Erkenntnisse aus der Evaluation gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns der Bundesregierung in einem Bericht zur Verfügung.

Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber schlagen Kommissionsmitglieder vor

Bei der Besetzung der Mindestlohnkommission wurde auf den Sachverstand der Tarifpartner zurückgegriffen. So wurden je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer von der Bundesregierung in die Mindestlohnkommission berufen. Zudem verfügt die Mindestlohnkommission über zwei beratende wissenschaftliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Mindestlohnkommission wird durch einen neutralen Vorsitzenden geleitet. Dieser wurde durch die Bundesregierung auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.

Aufgaben der Geschäftsstelle

Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität
  • Ansprechpartner zu Fragen zum Thema Mindestlohn
  • Information und Beratung der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sowie der Unternehmen über den Mindestlohn
  • Fachlicher Austausch mit den Behörden der Zollverwaltung und den fachlich zuständigen Bundesministerien
  • Vorbereitung, Organisation und Protokollierung der Sitzungen der Mindestlohnkommission
  • Verwaltung des Budgets der Mindestlohnkommission

Kontakt


Kontakt

Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317 Berlin

Telefon: 030 51548-4194


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