Begründungen zu Biologischen Grenzwerten

Biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der TRGS 903 bekannt gegeben.

Zu Biologischen Grenzwerten wird in der Regel ein Begründungspapier erstellt. Sofern Vorschläge einschließlich der entsprechenden Begründungen der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Europäischen Union (EU) unverändert übernommen werden, erfolgt ein Verweis in der TRGS 903.

Vom AGS erarbeitete Begründungspapiere zu Biologischen Grenzwerten werden an dieser Stelle veröffentlicht.

StoffnameCAS-Nr.
Blei (PDF, 916 KB)7439-92-1
Kohlenstoffdisulfid (PDF, 45 KB)75-15-0
Propylenoxid (PDF, 96 KB)75-56-9

 

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