Beteiligung der Praxis an der Überarbeitung von TRGS

Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.

Der AGS wird u.a. folgende TRGS überarbeiten:

  • TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern",
  • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle",
  • TRGS 619 "Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle".

Haben Sie als Anwender Erfahrungen mit der genannten TRGS?

Dann senden Sie bitte evtl. Hinweise, Anmerkungen oder Stellungnahmen möglichst bis 31. Mai 2024 an die AGS-Geschäftsführung - siehe unten unter Kontakt, vielen Dank.

Weitere Informationen

Kontakt


AGS-Geschäftsführung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2457, -2293
Fax: 0231 9071-2611

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