Hier finden Sie jeweils die neuesten Hinweise auf die Arbeiten und Ergebnisse des AGS.
TRBS 3151 / TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatten Änderungen und Ergänzungen der TRBS 3151 / TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschlossen, die nunmehr als Neufassung bekannt gemacht sind.
Empfehlung zu Gefahrstoffen 409 und Technische Regel zu Gefahrstoffen 509
Die EmpfGS 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" und die TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" wurden berichtigt, siehe: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/EmpfGS-409.html bzw. https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-509.html
73. Sitzung
Bei seiner 73. Sitzung am 5. und 6. Dezember 2023 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neufassung
- TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
Änderungen und Ergänzungen
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"
Beschlossen wurden auch Qualifizierungsmodule zur TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen". Diese werden in den nächsten Wochen und zunächst zur Information an dieser Stelle veröffentlicht und im Kontext der Änderung der GefStoffV in eine Neufassung der TRGS 517 überführt.
Hinweise zur 72. Sitzung
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte u.a. eine Neufassung der TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" beschlossen. Diese befindet sich zzt. noch in der rechtsförmlichen Prüfung durch das BMAS und wird dann im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht.
Projektgruppe "EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit"
Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Chemikalienstrategie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und zentraler Baustein hin zu einer schadstofffreien Umwelt. Dabei soll der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöht werden und gleichzeitig innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Strategie über 80 Einzelmaßnahmen vor, die in den kommenden Jahren in parallel verlaufenden Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen eine ganze Reihe von EU Regulierungen, u.a. die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), sowie zahlreiche Sektor-spezifische Verordnungen zu Spielzeug, Pflanzenschutz, Kosmetik oder Bioziden. Die EU-Chemikalienstrategie umfasst auch einige grundlegende Änderungen für den Arbeitsschutz. Dabei soll es weitreichende Verbote für Stoffe mit bestimmtem Gefährdungspotential am Arbeitsplatz geben.
Der AGS hat eine Projektgruppe eingerichtet, die diese Arbeiten begleitet und auch Stellungnahmen dazu abgibt - eine erste erfolgte im Frühjahr zur Öffentlichen Konsultation zur gezielten Überarbeitung der REACH-Verordnung.
Die komplette Auswertung ist zu finden unter Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12959-Chemicals-legislation-revision-of-REACH-Regulation-to-help-achieve-a-toxic-free-environment/public-consultation_en
Die beiden Beiträge des AGS sind hier unten als Download verfügbar.
Eine zweite Stellungnahme betrifft die geplante Einführung eines generischen Extrapolationsfaktors für die Exposition durch unbeabsichtigte Gemische bei beruflichen Anwendungen (MAF). Im Gegensatz zu beabsichtigten Gemischen, wie zum Beispiel in Verkaufsprodukten, entstehen unbeabsichtigte Gemische durch das Zusammentreffen verschiedener, zum Zeitpunkt der Mehrstoffexposition unbekannter Chemikalien aus diversen Quellen. Arbeitsschutzbelange sollten nach Auffassung des AGS aber bevorzugt in den Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt werden. Auch diese Stellungnahme ist als Download verfügbar.