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Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 310 (aufgehoben)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang VI Gentechnik-Sicherheitsverordnung (TRBA 310)

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 310 Ausgabe 1997 (BArbBl. Heft 7-8/1997, S. 87-93) wird aufgehoben. Die Aufhebung hat zu erfolgen, da umfassende Änderungen der Gentechnik-Sicherheitsverordnung im Bereich der Arbeitsmedizin erfolgt sind.

GMBl 2010 Nr. 68-80, S. 1667