Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Biostoffen

Die Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe am Arbeitsplatz umfasst durchgeführte Tätigkeiten, auftretende Biostoffe und deren Menge, Expositionsszenarien, Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten und abgeleitete Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Belastung am Arbeitsplatz.

Von Biostoffen können neben infektiösen auch sensibilisierende und toxische Wirkungen ausgehen. Diese Wirkungen von Biostoffen können gemeinsam auftreten, müssen aber gesondert bewertet werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die von der Tätigkeit mit Biostoffen ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen. Vorerkrankungen oder andere individuelle Veranlagungen, die zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Beschäftigten durch Biostoffe führen können, sind im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention zu berücksichtigen

Die wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400 sowie branchenspezifische TRBA. Weitere Informationen und Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung befinden sich auf dem Portal Gefährdungsbeurteilung.

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