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Was ist ein Technischer Kontrollwert (TKW)?

Erstmalig wurde für den Bereich der Biokompostieranlagen in der TRBA 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen" ein Technischer Kontrollwert (TKW) festgelegt, mit dem die Funktion und Wirksamkeit von technischen Schutzmaßnahmen überprüft werden soll. Die Höhe des TKW wurde durch den ABAS als quantitative Abschätzung der nach dem Stand der Technik erreichbaren Konzentration festgelegt (Datenbasis und Abgleich von mehr als 100 Messergebnissen aus Kompostieranlagen).

TKW sind keine Grenzwerte, weil sie nicht gesundheitsbasiert sind. Sie können daher auch nicht bei Genehmigungsverfahren als Kriterium im Sinne eines Grenzwertes herangezogen werden. Vielmehr soll über einen TKW und der damit verbundenen Bewertung der Konzentration biologischer Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz eine Hilfestellung gegeben werden, um die Wirksamkeit der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Schutzmaßnahmen beurteilen zu können.

TKW bilden die Voraussetzung für reproduzierbare und vergleichbare Messergebnisse. Sie werden auf der Basis der zugehörigen Messstrategie nach TRBA 405 und dem zugehörigen Messverfahren (siehe BIA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen) ermittelt.