Welche Hygienemaßnahmen sind zu treffen?
Die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist grundsätzlich für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen anzuwenden, da sie den Mindeststandard der einzuhaltenden Hygienemaßnahmen beschreibt. Darüber hinaus werden in speziellen TRBA oder BG-Regeln und -Informationen weitere Hygienemaßnahmen genannt.
