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Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Behörden des Brand- und Katastrophenschutzes?

Können Beschäftigte der Feuerwehr oder des sonstigen Katastrophenschutzes in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung eingesetzt werden, so müssen sie im Vorfeld unterwiesen sein. Die Verantwortung hierfür liegt im Allgemeinen bei der Einsatzleitung.

Dies setzt allerdings Kenntnisse über Art und Ausmaß der Gefährdung voraus. Deswegen sind die für den Brand- und Katastrophenschutz Verantwortlichen durch den Betreiber der entsprechenden Einrichtung vorab über mögliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe und notwendige Schutzmaßnahmen ortsbezogen zu unterrichten, damit diese Erkenntnisse schon bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden können. Informationen über sicherheitsrelevante Änderungen (z. B. Schutzstufenerhöhung) sind an die zuständigen Brand- und Katastrophenschutzbehörden unverzüglich weiterzugeben, damit das Schutzkonzept der Gefährdung angepasst wird.