Welche Verbindlichkeit haben die Einstufungen?
Bei den Einstufungen nach Anhang III RL 2000/54/EG – durch Fettdruck in den TRBA markiert - handelt es sich um rechtsverbindliche Legaleinstufungen. Da dies Mindestanforderungen nach Art. 137 EG-Vertrag sind, dürfen national keine niedrigeren Einstufungen vorgenommen werden. Verschärfungen der Einstufungen nach Anhang III sind möglich, wurden national jedoch nicht vorgenommen. Die übrigen in den TRBA enthaltenen Einstufung sind ebenfalls anzuwenden. Zur Verbindlichkeit Technischer Regeln siehe Modul "Schutzmaßnahmen" (bzw. Modul "Formale Anforderungen").
