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Fachkompetenz in Sachen Biosicherheit - CWA 16335:2011 "Biosafety Professional Competence" (vorher CEN Workshop 53)

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat einen Workshop zum Thema "Biosafety Professional Competence" (CWA 16335:2011) durchgeführt. Dabei hat es vom 15. November 2010 bis 15. Januar 2011 ein öffentliches Kommentierungsverfahren gegeben. Der Unterausschuss 1 "Neue Entwicklungen" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat in diesem Zusammenhang eine Position zu diesem Papier erarbeitet.

Adressaten im aktuellen Entwurf sind Verantwortliche für Mitarbeiter, die mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen oder ihnen ausgesetzt sind.

Im Gegensatz zu dem im deutschen Gentechnik-Recht vorgegebenen Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) zielt der derzeitige Entwurf des CWA 16335 auf einen sehr breiten Anwendungsbereich und ist nicht auf Laboratorien beschränkt. Dadurch richtet er sich an alle Branchen, wie z. B. auch an die Landwirtschaft und das Handwerk. Außerdem bezieht der Entwurf neben "Biosafety" (Beschäftigten- und Drittschutz) auch die Thematik "Biosecurity" (Schutz vor kriminellen oder terroristischen Aktivitäten) mit ein, womit dem Missbrauch von biologischen Agenzien vorgebeugt werden soll.

In Deutschland sind viele Aspekte des Entwurfs bereits geregelt: So regelt die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) die Qualifikation von Verantwortlichen für (Arbeits-)Sicherheit in biologischen Laboratorien mit gentechnisch veränderten Organismen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nennt bestimmte Qualifikationen, die für die Erteilung einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern erforderlich sind. In der Biostoffverordnung (BiostoffV) wird die Fachkunde zwar genannt, ist derzeit aber noch nicht exakt definiert.