RAB 25 Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)

[BArbBl. 3/2004, S. 48 ff.]
Stand: 12.11.2003

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.

Inhalt

  • Teil 1 Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung
  • Teil 2 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung
  • Teil 3 Ausschleusung mit Sauerstoff nach Arbeiten in Druckluft in Verbindung mit § 21 Abs. 1 DruckLV und Anhang 2 DruckLV
  • Anlage A Muster zur Dokumentation der Arbeitseinsätze
  • Anlage B Muster für den Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung
  • Anlage C Muster für den Tätigkeitsnachweis zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung
  • Anlage D Muster für den Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung
  • Anhang Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der Druckluftverordnung

Die komplette RAB 25 "Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)" können Sie hier herunterladen.

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RAB 25 "Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)"

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