RAB 01 Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB

[BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
Stand: 02.11.2000

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Inhalt

  • 1 Gegenstand
  • 2 Zustandekommen
  • 3 Aufbau
  • 4 Anwendung
  • 5 Wirksamwerden

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RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"

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