Fachveranstaltung "Arbeitsstätten - Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten" am 09.05.2011
Dokumentation
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führte am 09.05.2011 in der Stahlhalle der DASA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Fachveranstaltung "Arbeitsstätten - Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten" mit über 300 Teilnehmern durch.
Die Veranstaltung von BAuA und BMAS bot den gesellschaftlich beteiligten Gruppen die Möglichkeit, sich auf kurzem Wege über Ideen und Vorschläge auszutauschen, um auch künftig mithilfe der Arbeitsstättenregeln (ASR) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren. Grundlage der Regeln ist die Arbeitsstättenverordnung, die die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten festlegt und Schutzziele beschreibt.
Derzeit erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) neue Arbeitsstättenregeln, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Insgesamt 18 ASR sind geplant, die alle vormals 30 Arbeitsstätten-Richtlinien ablösen. Bislang wurden 9 neue ASR erarbeitet. Zwei zuletzt fertig gestellte zu Beleuchtung und Feuerlöschern treten in Kürze in Kraft.
Nachfolgend finden Sie das Programm und die Vorträge.
