Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4
Beleuchtung
Ausgabe: April 2011
(GMBl. 2011, S. 303 [Nr. 16])
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung
- ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
nicht weiter fort.
