Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 214)
Die Neufassung der ASR A1.8 vom März 2022 ersetzt die ASR A1.8 vom November 2012 (GMBl 2012, S. 1210).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
- In Abschnitt 4.2 wurden die Regelungen für Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr angepasst und alternative Regelungen für Treppenräume ergänzt.
- In Abschnitt 7.1 wurden Regelungen für Teilbereiche einer Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden.
- Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.
Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zusätzlich stellt die BAuA untenstehende tabellarische Gegenüberstellung der neuen zur bisherigen Fassung ("Synopse") bereit. Maßgeblich ist der im GMBl bekanntgemachte ASR-Text.