Über den ABS

Hier finden Sie Informationen zu Organisation, Arbeitsweise, Zusammensetzung und zu den Untergremien des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS).

Grundlagen

Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Die gesetzliche Grundlage ist § 21 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Beratungsfunktion des ABS erstreckt sich darüber hinaus auch auf die

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (§ 12 LärmVibrationsArbSchV),
  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (§ 9 OStrV) sowie auf die
  • Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (§ 20 EMFV)

und damit verbundene Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Arbeitstätigkeiten mit Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen, künstliche optische Strahlung und elektromagnetischen Feldern.

Der ABS wurde im Mai 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Zeitraum 2019 - 2022 neu berufen.

Derzeit setzt sich der ABS aus 20 fachkundigen Mitgliedern und Stellvertretungen aus den gesellschaftlichen Gruppen

  • der Arbeitgeber
  • der Gewerkschaften
  • der Länderbehörden
  • der gesetzlichen Unfallversicherung
  • der zugelassenen Überwachungsstellen
  • der Hochschulen und der Wissenschaft

zusammen.

Das BMAS beruft die Mitglieder des Ausschusses und die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder in der Regel für die Dauer einer Berufungsperiode von vier Jahren. Dazu schlagen die in der Verordnung genannten Kreise fachkundige Personen vor.

Struktur

Die Aufgaben des ABS werden in dieser Berufungsperiode von drei ständigen Unterausschüssen (UA) und weiteren temporären Projektgruppen (PG) fachlich vorbereitet. Der Entscheidungsvorbereitung und der Unterstützung der Vorsitzenden dient der "Koordinierungskreis" und die "Geschäftsführung" des ABS. Eine Übersicht bietet das Organigramm des ABS:

Organigramm des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS)

Eine Übersicht der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des ABS ist unter "Mitgliederverzeichnis" zu finden. Unter "Vorsitz" sind die Vorsitzenden des ABS und seiner Untergremien sowie die Geschäftsführung aufgeführt.

Arbeitsweise

Der Ausschuss tagt bei Bedarf, in der Regel zweimal im Jahr. Eine wesentliche Aufgabe des ABS ist die Konkretisierung der in der Betriebssicherheitsverordnung sowie in den o.g. Verordnungen gestellten Anforderungen. Dazu ermittelt er den Bedarf an weiteren Technischen Regeln. Darüber hinaus werden im ABS Empfehlungen zu wichtigen Fragestellungen erarbeitet. Sie enthalten im ABS abgestimmte Aussagen zu aktuellen Fragen der Anwendung der BetrSichV, der LärmVibrationsArbSchV, der OStrV und der EMFV. Die vom ABS ermittelten Regeln und Erkenntnisse können vom BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben werden. Empfehlungen des ABS werden auf der BAuA-Homepage veröffentlicht.

Durch Zusammenarbeit mit anderen regelsetzenden Gremien - insbesondere den Berufsgenossenschaften - wird sichergestellt, dass Doppelregelungen vermieden werden.

Der Ausschuss für Betriebssicherheit gibt sich eine Geschäftsordnung und Verfahrensgrundsätze, die nach den für Ausschüsse des BMAS üblichen Inhalten gestaltet sind.

Unterausschüsse werden gebildet für Aufgabengebiete, die über längere Zeit von Bedeutung sind. Projektgruppen werden für zeitlich befristete Aufgaben eingerichtet. Die Gremien werden besetzt durch entsprechende Fachleute aus dem ABS und von außerhalb. Sachverständige Gäste können hinzugezogen werden.

Die Unterausschüsse können sich zu bestimmten Themen von Arbeitskreisen zeitlich befristet zuarbeiten lassen.

Themen und Mitglieder der Unterausschüsse und Projektgruppen werden vom ABS bestimmt, die der Arbeitskreise vom jeweiligen Unterausschuss.

Der Koordinierungskreis strukturiert die Arbeit des ABS. Es greift Grundsatzfragen und neue Themen auf und steuert die Aktivitäten der Unterausschüsse und Projektgruppen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Gremien und weiteren Arbeitsschutzausschüssen. Der Koordinierungskreis setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Unterausschüsse und Projektgruppen und, soweit durch die Genannten nicht repräsentiert, einem Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen (siehe oben). Darüber hinaus nehmen Vertreter des BMAS und die Geschäftsführung an den Sitzungen teil.

Der Ausschuss für Betriebssicherheit gibt sich für die Dauer der Berufungsperiode ein Arbeitsprogramm, das mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt sowie regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.

Downloads

Geschäftsordnung für den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

(PDF, 386 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS): Abschlussbericht für den Berufungszeitraum 2015 bis 2018

(PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS): Abschlussbericht für den Berufungszeitraum 2010 bis 2014

(PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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