Erhebung des Standes der Technik beim absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht des Arbeitsschutzes
In der Studie wurde der Teilaspekt des Umgangs mit biologischen Arbeitsstoffen betrachtet, der den "absichtlichen Umgang" im Sinne der Richtlinie "biologische Arbeitsstoffe" darstellt. Die ausgewerteten Informationen betrafen gentechnische Arbeiten und Anlagen sowie mehrere Bereiche aus dem nicht-gentechnischen Bereich (Lebensmittel, biologische Sanierung, Dienstleistung, Biochemische Produktion sowie spezielle Branchen wie Käsereien, Brauereien, Starterkultur-Hersteller und Bäckereien). Die im Bereich des absichtlichen Umgangs mit biologischen Arbeitsstoffen bestehenden, z. T. gesetzlich verankerten Regelungen wurden im Zusammenhang mit dem absichtlichen Umgang im Sinne der Biostoffrichtlinie beschrieben. Auch die Bedeutung der untergesetzlichen Vorschriften für die Praxis wurde gezeigt. Der Stand der Technik beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wurde zum Großteil durch eigene Recherchen mit Hilfe einer Fragebogenaktion sowie durch Befragung von Experten erhoben. Die in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen zum Arbeitsschutz für den Bereich "absichtlicher Umgang" wurden auf der Basis dieser Erhebung als ausreichend bewertet. Verbesserungen für den Arbeitsschutz sind aber in den Bereichen Ausbildung und Motivation zu sicherem Arbeiten denkbar und wünschenswert.
Erhebung des Standes der Technik beim absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht des Arbeitsschutzes.
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 1998.
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 790)
ISBN: 3-89701-093-3, 196 Seiten, Papier
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