Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz

Die Öffentlichkeit beschäftigt sich immer wieder mit möglichen Gefährdungen von Beschäftigten im Büro durch Emissionen von Druckern, Kopierern und Tonerstäuben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen für diese Situationen aktualisiert. Die Abschätzung beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten. Bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der Allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Dieser wird an Büroarbeitsplätzen weit (um etwa Faktor 100) unterschritten. Danach besteht für Beschäftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis. Dies gilt auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird. Da in aller Regel die stoffliche Zusammensetzung anderer Emissionen nicht bekannt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall andere Wirkungen (z. B. allergische Reaktionen) auftreten können. In diesem Fall wird angeraten, betriebsärztliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz. 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2015.  Seiten: 2, PDF-Datei

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