Die neue Biozid-Verordnung

Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung beinhaltet unter anderem Neuerungen bei der Zulassung von Biozidprodukten. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind. Im Rahmen der neuen Verordnung wird auch die Verwendung von in situ hergestellten Wirkstoffen geregelt (zum Beispiel Ozon). In Folge der Änderung der gesetzlichen Grundlage kommt es zu neuen Anforderungen an die Antragsunterlagen. Weiterhin gibt es Neuerungen bei den formalen Anforderungen für die Zulassung von Biozidprodukten, etwa bei den einzureichenden Formaten und Fristen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Die neue Biozid-Verordnung. 

1. Auflage.  Dortmund: , 2013.  Seiten: 2, PDF-Datei

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