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Das neue Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungen Erkennen, Bewerten, Beseitigen

Informationen für Arbeitgeber und Führungskräfte

Das Arbeitsschutzgesetz¹ regelt für alle Tätigkeitsbereiche

  • die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers,
  • die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten,
  • die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden.

Die Grundlage für das Arbeitsschutzgesetz ist die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG.
Diese EG-Richtlinie enthält Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz, die in allen Mitgliedstaaten der EU gelten.

Gefährdungsbeurteilung - Grundlage für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Eine Ihrer Grundpflichten als Arbeitgeber ist es, erforderliche Maßnahmen festzulegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Das heißt: Die Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können.
Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Denn nur wer die Gefährdungen in seinem Betrieb wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz seiner Beschäftigten zu verbessern.

1. Gefährdungen erkennen

Gehen Sie aufmerksam durch Ihren Betrieb und sehen Sie sich alles an, was auf die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten Einfluß haben kann:

  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze z. B. bauliche Gestaltung der Arbeitsräume und Verkehrswege, ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Gestaltung, Auswahl, Beschaffenheit und Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen,
  • Einsatz oder Entstehung von Gefahrstoffen,
  • Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit,
  • Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

2. Gefährdungen bewerten

Schätzen Sie ein, ob Ihre Beschäftigten durch die vorhandenen Maßnahmen ausreichend geschützt sind.
Vergleichen Sie mit Vorschriften, Regeln oder mit bewährten Lösungen.

3. Gefährdungen beseitigen

Legen Sie Maßnahmen fest, um die vorhandenen Gefährdungen zu beseitigen oder zu mindern.

  • Beachten Sie bei der Auswahl die Rangfolge der Arbeitsschutzmaßnahmen:
    • sichere Technik
    • sicherheitstechnische Mittel
    • organisatorische Maßnahmen
    • individuelle Schutzmaßnahmen
  • Berücksichtigen Sie den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
  • Beachten Sie besonders schutzbedürftige Beschäftigte.

Führen Sie die festgelegten Maßnahmen durch. Legen Sie dazu Prioritäten, Termine und Verantwortlichkeiten fest.

4. Wirkung kontrollieren

Prüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und passen Sie diese erforderlichenfalls geänderten Bedingungen an.

  • Holen Sie sich Rat bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihrem Betriebsarzt und Ihrem Sicherheitsbeauftragten!
  • Beziehen Sie Ihre Beschäftigten bzw. deren Vertreter ein!
  • Notieren Sie wichtige Ergebnisse!

Ihre Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung

Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen ab 21.08.1997 über Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Diese Unterlagen dienen der betrieblichen Transparenz und Kommunikation. Als solche Unterlagen können verwendet werden:

  • bereits im Betrieb vorhandene
    • Protokolle von Betriebsbegehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte,
    • Eintragungen in Prüflisten, Gefährdungskatalogen u. ä.,
    • Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe,
  • eigenständige, zusammenfassende Gefährdungsdokumentationen.

Einbeziehung der Beschäftigten

Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

  • Informieren Sie alle Beschäftigten über Gefährdungen, mögliche Schädigungen sowie über bestehende, eingeleitete und geplante Schutzmaßnahmen. Unterweisen Sie sie im Umgang mit Schutzvorkehrungen!
  • Hören Sie den Betriebsrat oder wenn ein solcher nicht besteht, die Beschäftigten zu allen Maßnahmen an, die Auswirkungen auf die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit haben können!

Was müssen die Beschäftigten beachten?

  • Beschäftigte haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie gemäß den Unterweisungen und Weisungen des Arbeitgebers sowohl für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit als auch für die von ihren Handlungsweisen betroffenen Personen Sorge zu tragen.
  • Sie sind verpflichtet, Vorgesetzten jedes Auftreten einer unmittelbaren Gefahr sowie festgestellte Mängel an Schutzsystemen zu melden.
  • Sie können aktiv bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes mitwirken, z. B. durch Verbesserungsvorschläge.

Welche Gefährdungsfaktoren können auftreten?

Nachfolgend sind beispielhaft mögliche Gefährdungsfaktoren aufgelistet, die in einem Betrieb vorhanden sein können.

Mechanische Gefährdungen
ungeschützt bewegte Maschinenteile; gefährliche Oberflächen; bewegte Transportmittel; kippende, pendelnde, rollende, gleitende, herabfallende oder wegfliegende Teile; rutschige Böden; Stolper- oder Absturzstellen

Elektrische Gefährdungen
Durchströmung, Störlichtbögen

Gefahrstoffe

Biologische Arbeitsstoffe
Bakterien, Pilze, Parasiten, Viren

Brand- und Explosionsgefährdung

Heiße oder kalte Oberflächen, Flüssigkeiten, Dämpfe

Arbeitsumgebungsfaktoren
Klima, Beleuchtung, Lärm, Vibration, Strahlung

Wahrnehmung von Informationen
Signale, Symbole, Anzeigen

Handhabung von Stellteilen

Physische Belastung
Heben und Tragen von Lasten, erzwungene Körperhaltung, erhöhte Kraftanstrengung

Psychische Belastung
Art der Tätigkeit, Arbeitsaufgabe, Arbeitsteilung, Arbeitszeit, soziale Bedingungen, Arbeitsabläufe

Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

Betriebszustände, bei denen Gefährdungen auftreten können

  • Normalbetrieb
  • Inbetriebnahme / Probebetrieb
  • Einrichten
  • Stillsetzen
  • Instandsetzung / Wartung / Pflege
  • Störungen / Havarien
  • Montage / Demontage

Personengruppen, die von Gefährdungen betroffen sein können

Betriebsangehörige / Leiharbeitnehmer
Beschäftigte aus Fremdbetrieben
besonders schutzbedürftige Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere, stillende Mütter, Behinderte)
Besucher

Wer unterstützt Sie?

Als erfahrener Arbeitgeber können Sie in der Regel auf Grund Ihrer Berufserfahrung die meisten Gefährdungen selbst beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen einschätzen. Sind Sie sich aber nicht sicher, suchen Sie Hilfe bei Ihren Arbeitsschutzfachleuten. Beziehen Sie, sofern vorhanden, Ihren Arbeitsschutzausschuß mit ein.

Als Informationspartner empfehlen wir Ihnen z. B.:

  • das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder
  • das Amt für Arbeitsschutz,
  • den Unfallversicherungsträger (z. B. die Berufsgenossenschaft),
  • die Handwerkskammer,
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Fragen Sie Ihre Informationspartner z. B. nach

  • Katalogen, Ratgebern, Prüflisten zur Gefährdungsbeurteilung,
  • Dokumentationshilfen,
  • Musterbetriebsanweisungen,
  • Vorschriften, Regelungen,
  • bewährten Schutzmaßnahmen (Musterlösungen),
  • Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen.

¹) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), enthalten als Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1246, geändert durch das Arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 25. September 1996, BGBl. I S. 1476

 
Das neue Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungen Erkennen, Bewerten, Beseitigen. Informationen für Arbeitgeber und Führungskräfte
Dortmund: 2003. Papier



vergriffen