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Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

Deckblatt des Berichtes "Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung"

Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie sicher und gesundheitsgerecht benutzt werden können. Eine falsche Auswahl führt meist zu erhöhten Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand und geringer Wirkung möglich. Erfahrungen zeigen, dass durch falsche Auswahl nicht nur Beschäftigte gefährdet und belastet werden, sondern auch die Qualität der Produkte und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen leiden. Dies gilt es durch präventives und nachhaltiges Handeln zu vermeiden. Die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln ist ein besonders wirksamer Ansatz der Prävention. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind bzw. eine Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird.

Arbeitsmittel werden in den Betrieben in betrieblichen Planungsprozessen ausgewählt. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Auswahl von Arbeitsmitteln bei der Beschaffung und die Auswahl von Arbeitsmitteln bei der Arbeitsvorbereitung.

Die Broschüre beschreibt den Stand der Technik bei der Beschaffung und Arbeitsvorbereitung bzgl. der Auswahl von Arbeitsmitteln und erläutert wichtige Aspekte, insbesondere die prozessbegleitende Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die frühzeitige Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers.

 
Ch. Barth:
Auswahl von Arbeitsmitteln - Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. 
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012. 54 Seiten, PDF-Datei
Link zum Volltext (PDF-Datei, 789 KB)