National Profile - Chemikalienmanagement in Deutschland

1992 fand in Rio de Janeiro eine Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Conference on Environment and Development - UNCED) statt, die der Öffentlichkeit als Rio-Konferenz bekannt wurde und die "Nachhaltige Entwicklung" weltweit zu einem zentralen Leitbild gemacht hat. Die über 170 Teilnehmerstaaten verabschiedeten ein Arbeitsprogramm für das 21. Jahrhundert - die Agenda 21. Die Umsetzung der in der Agenda 21 beschriebenen Ziele werden von der Commission on Sustainable Development (CSD) überwacht. Kapitel 19 der Agenda 21 enthält Ziele für den umweltverträglichen Umgang mit toxischen Chemikalien einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten. Ein wesentlicher Bestandteil des Kapitels 19 ist die Koordinierung der internationalen und regionalen Aktivitäten sowie die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit Zur weltweiten Kontrolle und Harmonisierung der Umsetzung des Kapitels 19 wurde auf der vom United Nations Environment Programme (UNEP), der International Labour Organisation (ILO) und der World Health Organisation (WHO) im April 1994 in Stockholm mit 130 Teilnehmerstaaten durchgeführten Chemical-Safety-Konferenz das Intergovernmental Forum on Chemical Safety (IFCS) gegründet. Das IFCS erarbeitet Empfehlungen für Regierungen sowie internationale und zwischenstaatliche Organisationen.

Als einen wesentlichen Baustein zur Verbesserung der globalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit empfiehlt das IFCS den einzelnen Staaten, vordringlich eine Bestandsaufnahme der nationalen Strukturen zum Chemikalienmanagement, ein sogenanntes "National Profile" (NP), vorzunehmen. Ziel des NP ist es, Informationen über die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Verfahrensabläufe hinsichtlich chemischer Substanzen zu geben sowie Aussagen zur Wirksamkeit der einzelnen Regelungen zu machen. Weiterhin können die NP der Industriestaaten Modellfunktion für Entwicklungsländer und Länder im wirtschaftlichen Wandel haben. Das United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) hat mit dem IFCS-Sekretariat einen Leitfaden herausgegeben, der die Erstellung eines NP durch Gliederungsvorgaben und Arbeitshinweise unterstützt und dazu beitragen soll, eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bisher haben fast 50 Staaten ein NP veröffentlicht, z. B.: Australien, Frankreich, Ghana, Indonesien, Kanada, Mexico, Nicaragua, Schweiz, Slowenien, Ungarn, USA. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung - in Dortmund Anfang 1997 gebeten, ein NP für Deutschland zu erstellen. Dieser Auftrag verstand sich vor dem Hintergrund, daß die BAuA zentraler Koordinator für das Meldeverfahren nach dem Chemikaliengesetz, die jeweils zuständige Behörde für den Vollzug folgender europäischer Regelungen sowie internationale Vereinbarungen ist: Export-Importverordnung, Rotterdamer Übereinkommen zum Schutz vor gefährlichen Chemikalienimporten, Altstoffverordnung, FCKW-Verordnung und Montrealer Protokoll. Seit Juni 2002 ist der Fachbereich 5 der BAuA zudem Zulassungsstelle für Biozid-Produkte. Die positiven Erwartungen, die mit der Herausgabe eines NP für Deutschland, erwartet wurden, wie z. B: Effektivitätssteigerung der Regierungs- und Behördenarbeit durch übersichtliche Informationen über den Bereich des Chemikalienmanagements; Einführung bzw. Vereinfachung von Informations- und Dialogverfahren zwischen Behörden untereinander sowie zwischen Behörden und nichtstaatlichen Organisationen; umfassendere Information der Öffentlichkeit und der Industrie durch überschaubare Zuständigkeitsbeschreibungen; kritische Analyse der Verfahrenswege zur Vermeidung von Doppelarbeit, haben sich zum größten Teil mit der Erstauflage 2000 erfüllt.

Die Erstauflage des NP hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass alle beteiligte Kreise sowie jeder Interessierte sich einen Überblick über das Chemikalienmanagement in Deutschland verschaffen können. Neue und geänderte Regelungen und Behördenstrukturen haben eine Neuauflage dringend erforderlich gemacht. Die vorliegende Überarbeitung konnte nur am bereits bestehenden Inhalt der Erstauflage vorgenommen werden. Eine Fortschreibung des NP durch Schließung inhaltlicher Lücken war nicht möglich.

Bibliografische Angaben

Titel:  National Profile - Chemikalienmanagement in Deutschland. 

Verfasst von:  Feller, S.; Kowalski, U.; Schlottmann, U.

2. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2005.  Seiten: 113, Papier, PDF-Datei

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