Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z. B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen Branchen, wie z.B. der Gastronomie, gibt es Ausnahmen, da hier die Arbeit in den Abend- bzw. Nachtstunden zum Berufsbild gehört. Jugendliche über 16 Jahren dürfen in dieser Branche bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben generell bis 23 Uhr beschäftigt werden. Mit dieser Studie soll die Arbeit der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des JArbSchG unterstützt werden, die das JArbSchG auf Änderungsbedarf überprüft. So sind Forderungen zur Flexibilisierung des Arbeitsendes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herangetragen worden. Über eine Literaturrecherche und eine bundesweite Befragung von Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe sollen fundierte Erkenntnisse über die Auswirkungen von täglicher Arbeitszeitlänge und Arbeit am Abend sowie in den Nachtstunden auf die Belastung und Beanspruchung, auf Schlaf, Gesundheit sowie auf Freizeitaktivitäten von Jugendlichen untersucht werden.

Aus der deutschen und internationalen Literatur gibt es kaum Hinweise auf die Einflüsse von Arbeitszeitmerkmalen auf berufstätige Jugendliche. Ergebnisse zu allgemeinen Aspekten bei Jugendlichen z. B. hinsichtlich Circadianrhythmik, Schlafverhalten und Freundeskreis konnten jedoch für die Hypothesenbildung und Gestaltung des Fragebogens herangezogen werden.

Die Ergebnisse aus der Befragung von 853 Auszubildenden im ersten Lehrjahr im Hotel- und Gaststättenbereich (223 davon unter 18 Jahre alt) zeigen zum einen, dass die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig und in erheblichem Ausmaß über- sowie unterschritten werden. Zum anderen kann gezeigt werden, dass sich zwar die Länge der täglichen Arbeitszeit auf Belastung, Schlaf und Freizeit negativ auswirkt, das Arbeitsende am Abend jedoch einen größeren negativen Einfluss aufweist: Ein Arbeitsende nach 22:00 Uhr ist für Jugendliche nicht zu empfehlen. Negative Auswirkungen zeigen sich, bei täglichen Arbeitszeiten über 9 Std. Eine entsprechende Ausdehnung der Arbeitslänge kann jedoch nur als Ausnahme für Arbeitszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr empfohlen werden. Ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std. muss erfolgen.

Für weitere Arbeitszeitmerkmale, wie z. B. Pausen oder Ruhezeiten, kann empfohlen werden, die bestehenden Vorgaben im JArbSchG beizubehalten. Nur unter der Voraussetzung, dass weitere Arbeitszeitmerkmale im JArbSchG in ihren Grenzwerten nicht verändert werden und deren Einhaltung in der Praxis möglichst gewährleistet wird, wäre eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit anzudenken.

Bibliografische Angaben

Titel:  Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden. 

Verfasst von:  H. Grzech-Šukalo, K. Hänecke

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2011.  Seiten: 170, Projektnummer: F 1964, PDF-Datei

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Bericht 2011

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ProjektnummerF 1964 StatusAbgeschlossenes Projekt Auswirkung der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden

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