Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am frühen Morgen

Nach dem JArbSchG sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z. B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen Branchen, wie z. B. dem Bäcker- und Konditorhandwerk, gibt es Ausnahmen, da hier die Arbeit in den frühen Morgenstunden zum Berufsbild gehört. Abhängig vom Alter dürfen Jugendliche bereits ab 4:00 Uhr (über 17-Jährige) bzw. ab 5:00 Uhr (über 16-Jährige) beschäftigt werden. Die Ergebnisse aus der Befragung von 275 Auszubildenden im ersten Lehrjahr im Bäcker- und Konditorhandwerk (139 davon unter 18-Jährige) zeigen zum einen, dass in der Branche gegen die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig verstoßen wird. Zum anderen kann gezeigt werden, dass vor allem der Arbeitsbeginn auf Belastung, Schlaf und Freizeit einen negativen Einfluss aufweist und allgemein nicht vor 6:00 Uhr liegen sollte. Branchenbezogen ist ein früherer Beginn möglich, jedoch keinesfalls vor 4:00 Uhr. Negative Auswirkungen zeigen sich, bei täglichen Arbeitszeiten über 9 Std. Eine entsprechende Ausdehnung der Arbeitslänge kann jedoch nur als Ausnahme für Arbeitszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr empfohlen werden. Ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std. muss erfolgen. Wichtig erweist sich zudem, dass aufgrund der dokumentierten Abweichungen von den Grundnormen stärker als bisher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis geachtet werden sollte.

Im ersten Teil des Berichtes werden Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Auszubildenden sowohl aus dem Gastronomiebereich als auch aus dem Bäcker- und Konditorhandwerk zugrunde gelegt, um das Unfallrisiko für verschiedene Wochentage, Tageszeiten und Arbeitsstunden zu analysieren. Insgesamt können aufgrund der Analyse für beide Branchen Unterschiede zwischen jugendlichen und erwachsenen Auszubildenden gezeigt werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Datenbasis für die Analysen eher schwach ist und damit lediglich Trends dargestellt werden können. Eine Analyse über verschiedene Wochentage konnte aufgrund der unregelmäßigen Verteilung von Berufsschultagen nicht erfolgen. Arbeitszeiten am späten Abend ebenso wie am frühen Morgen bedingen ein höheres Risiko für Jugendliche. Für den Gastronomiebereich ergibt sich außerdem ein erhöhtes Risiko für die Jugendlichen nach der 9. Arbeitsstunde. Im Bäcker- und Konditorhandwerk können die Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahlen und einer starken Zusammenfassung der Daten nicht befriedigend interpretiert werden.

Bibliografische Angaben

Titel:  Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am frühen Morgen. 

Verfasst von:  H. Grzech-Šukalo, K. Hänecke

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2011.  Seiten: 135, Projektnummer: F 1964, PDF-Datei

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