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Geräuschangaben für Maschinen: eine europäische Forderung

Zwei neue EG-Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsgefährdendem Lärm (86/188) und zur Sicherheit von Maschinen (89/392) geben dem Lärmschutz der Arbeitnehmer eine neue Qualität. Die UVV Lärm (1990) sowie die 3. und 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (1991, 1993) setzen diese EG-Richtlinien in deutsche Vorschriften um. Danach muß nun für Arbeitsmittel angegeben werden, wie laut sie sind, d.h. wieviel Lärm sie erzeugen. Die Broschüre erläutert Gebrauch und die fachlichen Aspekte der Geräuschangabe von Maschinen. Die Anwendung und der Nutzen der Geräuschangabe wird an Beispielen dargestellt.

 
Probst, W.:
Geräuschangaben für Maschinen: eine europäische Forderung. Informationen für den Maschineneinkauf
8. Auflage. Dortmund: 2004. 
(Quartbroschüre: Technik, T 1)
ISBN: 3-88261-443-2, 52 Seiten, Papier



Signaturen der BAuA-Bibliothek:
B424/ED100/7(8); DM19/ED100/7(8); D122/ED100/7(8)

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