REACH und Recycling

Auf den ersten Blick scheint Recycling nicht von REACH betroffen zu sein: Abfall fällt nicht unter REACH und aus Abfall zurückgewonnene Stoffe sind unter bestimmten Bedingungen von der Registrierungspflicht ausgenommen. Trotzdem bestehen für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen, sodass sich viele Fragen rund um die Thematik REACH, Recycling und Abfall ergeben: Was ist Abfall? Wann wird aus Abfall wieder ein Stoff, Gemisch oder Erzeugnis? Welche Bedingungen sind an die bestehenden Ausnahmen geknüpft? Bestehen sonstige Pflichten für Recyclingunternehmen im Rahmen von REACH? Diese und weitere Fragestellungen werden in der vorliegenden Broschüre näher untersucht.

Die hier vorliegende zweite Auflage der Broschüre wurde notwendig, da sich die rechtlichen Bedingungen unter CLP und REACH geändert haben. So endete 2018 u. a. die Übergangsphase für die Registrierung von Phase-in-Stoffen und Anhang II der REACH-Verordnung, der die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter beschreibt, wurde angepasst. Darüber hinaus wurde die ECHA als zuständige Behörde für die Entgegennahme von Daten zu besonders gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen in der Abfallrahmenrichtlinie benannt.

Bibliografische Angaben

Titel:  REACH und Recycling

2. Auflage.  Dortmund: , 2021. 
(Quartbroschüre: REACH-Info)

ISBN: 978-3-88261-298-1, Seiten: 52, Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/reach:info20201013

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Artikelnummer: 2131

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