Einführung in das Zulassungsverfahren
Am 8. März 1998 trat die "Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten" - kurz: Biozid-Richtlinie - in Kraft. Mit dieser Richtlinie existieren nunmehr europaweit einheitliche Regelungen für eine Vielzahl von Produkten, die zur Bekämpfung von Schadorganismen eingesetzt werden, wozu z. B. Nagetiere, Insekten oder Mikroorganismen gehören. Um sowohl den Schutz für Verbraucher, Beschäftigte und Umwelt als auch eine ausreichende Wirksamkeit der Produkte gewährleisten zu können, dürfen Biozid-Produkte erst dann in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn eine Zulassung oder Registrierung durch die zuständige nationale Behörde vorliegt. Analog zu Arzneimitteln oder Pflanzenschutzmitteln werden Biozid-Produkte damit einer Vorvermarktungskontrolle unterzogen.
Die vorliegende Broschüre informiert generell über Anforderungen, die durch die Biozid-Gesetzgebung auf Ihr Unternehmen zukommen können. Als Hersteller und/oder Importeur werden Sie z. B. über Entscheidungskriterien informiert, mit deren Hilfe Sie beurteilen können, unter welche rechtliche Regelung Ihr Produkt fällt und - falls Sie ein Biozid-Produkt herstellen - wie Sie sich auf das dann anstehende Zulassungsverfahren vorbereiten können.
1. Auflage. Dortmund: 2009.
(Quartbroschüre: Biozid-Info, Biozid-Info 1)
ISBN: 978-3-88261-660-6, 28 Seiten, Papier, PDF-Datei
Link zum Volltext (PDF-Datei, 436 KB)
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