Bildschirmarbeit in Leitwarten ergonomisch gestalten

Beschäftigte brauchen optimale Arbeitsbedingungen, die sie in ihrem Alltag bei der Bewältigung ihrer Arbeitsaufgaben unterstützen. Dies gilt besonders, wenn sie verantwortungsvolle, sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben, wie z. B. bei der Überwachung und Steuerung von Produktions- und Dienstleistungsprozessen in Leitwarten.

Die Arbeit an Bildschirmgeräten ist aus modernen Leitwarten oder Leitstellen, Leitzentralen, Überwachungs-, Kontroll- und Steuerungsräumen nicht mehr wegzudenken. Die dort beschäftigten Operateure überwachen und steuern Produktions- und Dienstleistungsprozesse mithilfe von meist mehreren Bildschirm-Rechner-Einheiten. Damit fallen diese Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV, 2008). In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeit und Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben, um ein Mindestmaß an Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen.

Ein Ziel dieser Broschüre ist es, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- bzw. Personalräte sowie Konstrukteure und Hersteller von Anlagen für das Thema "Bildschirmarbeit in Leitwarten" und die damit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren. Diese Broschüre gibt daher einen ersten Einblick in eine systematische Vorgehensweise zur Neu- und Umgestaltung von Leitwarten. Beispielhaft werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Anwendung von ergonomischen Grundsätzen aufgezeigt. Die in dieser Broschüre dargestellten Gestaltungsempfehlungen sollen zu einer verbesserten Gestaltung von Bildschirmarbeit in diesem Bereich anregen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Bildschirmarbeit in Leitwarten ergonomisch gestalten. 

1. Auflage.  Dortmund: , 2014. 
ISBN: 978-3-88261-016-1, Seiten: 40, Projektnummer: F 2249, Papier, PDF-Datei

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Artikelnummer: 3050

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ProjektnummerF 2249 StatusAbgeschlossenes Projekt Bildschirmarbeit in Leitwarten - Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmverordnung

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