Die Ermittlung des "Standes der Technik" am Beispiel der Abfüllung von Chlorbleichlauge

Der Begriff "Stand der Technik" verfolgt das Anliegen, ein Schritthalten zwischen den aktuellen Rechtsanforderungen und dem sich stetig weiterentwickelnden technologischen Fortschritt zu ermöglichen. Dabei beschreibt der Stand der Technik kein quantifizierbares Ziel, sondern einen Maßstab für die Festlegung von Maßnahmen und die Festschreibung von Anforderungen. Ein Arbeitskreis des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) hat die erforderliche Vorgehensweise in einer Handlungsempfehlung konkretisiert. Diese wird nun als TRGS 460 in den Stand einer Technischen Regel erhoben. Die Vorgehensweise wird hier am Beispiel "Abfüllung von Chlorbleichlauge" nachvollzogen.

Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Technische Sicherheit", Volume 3, Nr. 9, S. 12-17 erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Die Ermittlung des "Standes der Technik" am Beispiel der Abfüllung von Chlorbleichlauge. Praktische Anwendung der TRGS 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik"

Verfasst von:  A. Kahl, J. Sommer, M. Au, M. Born, M. Hailwood, M. Hermesdorf, T. Scheit, T. Wolf

in: Technische Sicherheit, Volume 3, Nr. 9, 2013.  Seiten: 12-17, PDF-Datei

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